AGB

Reethus-am-Hafen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) über die Anmietung des Ferienobjekts

„Reethus-am-Hafen“ (Ferienhäuser „Hafenblick“ und „Westbrise“)
Ausbau 1c und 1d
17406 Rankwitz/Usedom

Vermieter:
Tanja Hägele-Morgant und Jochen Hägele, Heilbronner Str. 165, 70191 Stuttgart

Für die Nutzung der oben genannten Ferienunterkunft gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1.  GELTUNGSBEREICH
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienunterkünfte „Haus Hafenblick“ bzw. „Haus Westbrise“ zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Nebenleistungen der Vermieter.

2.  BUCHUNG
Die Buchung der Ferienunterkunft kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche dem Gast im Anschluss an die Online-Buchung übermittelt wird. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Buchung rechtskräftig. Mit der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung, welche dem Gast im Vorfeld zugänglich gemacht wurden, akzeptiert.

3. ANREISE / ABREISE
(1) Grundsätzlich erfolgt die Vermietung von Samstag ab 16:00 Uhr bis Folge-Samstag spätestens 10:00 Uhr für das Haus Hafenblick. Für das Haus Westbrise erfolgt die Vermietung ab Freitag 16:00 Uhr bis Folge-Freitag spätestens 10:00 Uhr. Abweichende Mietzeiträume sind jederzeit möglich, sind aber mit den Vermietern abzuklären bzw. von diesen zu bestätigen. An- und Abreisezeiten gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 60 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. 
(2) Abweichende An- und Abreisezeiten können im Einzelfall mit den Vermietern individuell vereinbart werden.
(3) Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an die Vermieter (an die angegebene Emailadresse) als gekündigt. Die Vermieter oder deren Vertreter können dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
(4) Eine Vermietung von weniger als 4 Nächten ist nur im Ausnahmefall gestattet. Hier bedarf es ebenfalls der Zustimmung durch die Vermieter.

4.   AUFENTHALT
(1) Die Ferienunterkunft inklusive Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der Mietzeit vom Gast selbst vorzunehmen. Der Gast hat außerdem darauf zu achten, dass beim Verlassen der Wohnung u.a. die Fenster geschlossen, die Lichter und der Herd ausgeschaltet, Feuer im Kamin oder Kerzen gelöscht sowie die Heizkörper zurückgedreht sind. Ebenso hat der Gast dafür zu sorgen, dass kein offenes Feuer in unmittelbarer Nähe zum Haus entzündet wird. 
(2) Die Nutzung der Ferienunterkunft ist den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Sollten die Ferienunterkunft mehr als 4 Personen nutzen, ist für die weitergehenden Personen ein gesondertes Miet-Entgelt in Höhe von 20,00 EUR pro Person am Tag zu zahlen. Als zahlungspflichtige Personen gelten Personen ab vollendetem 11 Lebensjahr. Insgesamt sind 6 Personen pro Ferienhaus zugelassen.
(3) Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht erlaubt.
(4) Während des Aufenthaltes gilt die dem Gast zur Kenntnisnahme zugesendete Hausordnung. Die vorliegenden AGB sowie die Hausordnung gelten auch für die dem Gast zuzurechnenden, mithin beherbergten Personen. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung sind die Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.
(5) Haustiere sind nicht erlaubt, da es sich um ein allergikerfreundliches Haus handelt. Nichtbeachtung führt zu einer Übernahme der anfallenden Reinigungskosten und eventuellen Schadensersatzansprüchen bei ursächlichem Mietausfall.
(6) Das Rauchen im Haus ist nicht erlaubt. Nichtbeachtung führt zu einer Übernahme der anfallenden Reinigungskosten und eventuellen Schadensersatzansprüchen bei ursächlichem Mietausfall.
(7) Kleine Reparaturen, insbesondere außen am Haus, sind entschädigungsfrei vom Mieter zu dulden. Selbstverständlich sind die Vermieter und der Verwalter angehalten, diese möglichst zu vermeiden oder so kurz wie möglich durchzuführen. 

5. BEZAHLUNG
(1) Die Buchung der Ferienunterkunft kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche dem Gast im Anschluss an die Online-Buchung übermittelt wird, vgl. Ziffer 2 der AGB.
(2) Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 6 Wochen vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Der Eingang auf dem Vermieterkonto ist dabei maßgebend. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Wasser, Energiekosten, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben. 
(3) Es fallen zusätzliche Kosten für das Wäschepaket in Höhe von 18 EUR/Person, für die Endreinigung in Höhe von 140,00 EUR sowie für die optionale Benutzung des Kamins (Holzpaket) in Höhe von 10,00 EUR und die optionale Saunanutzung in Höhe von 50,00 EUR/Aufenthalt an. Die Kosten für die gebuchten Nebenleistungen sind spätestens bis zur Abreise des Gastes zu bezahlen werden in der Rechnung ausgewiesen. Bei ausgebliebener Bezahlung bis zur Abreise bleibt den Vermietern das Recht vorbehalten, die angefallenen Kosten mit der Kaution zu verrechnen.

6. KAUTION
Der Mieter hat eine Mietkaution von 200,00 EUR anzuzahlen. Die Mietkaution wird zeitgleich mit der Anzahlung sieben Tage nach Erhalt der Buchung fällig, muss aber spätestens mit der Restmietzahlung 6 Wochen vor Reiseantritt bezahlt sein, vgl. Ziffer 5 der AGB. Der Eingang auf dem Vermieterkonto ist dabei maßgebend. Die Rückzahlung erfolgt, sofern keine Gründe für einen eventuellen Einbehalt bestehen, innerhalb von 7 Tagen nach Abreise. Die Kautionszahlung ist verpflichtend. Eine Nichtzahlung berechtigt die Vermieter zum Rücktritt des Vertrages.

7. RÜCKTRITT
(1) Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet:
Bei einem Rücktritt bis 
45 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
44 – 33 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
32 – 22 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
21 – 12 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises 
11 Tage vor Mietbeginn – Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Mietpreis zu zahlen.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt. Die Vermieter sind im Einzelfall, letztlich aus triftigen Gründen berechtigt, die Ersatzmieter abzulehnen. Diese begründete Ablehnung hat seitens der Vermieter ebenfalls schriftlich zu erfolgen.

(2) Die Vermieter können die gebuchte Leistung ohne Angabe von Gründen bis 10 Tage vor Anreise stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Gast dann in voller Höhe zurückerstattet. Auch eine spätere Aufhebung des Vertrags ist im Falle von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die den gebuchten Aufenthalt unmöglich machen, zulässig. In diesem Fall ist eine vermeintliche Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises beschränkt. Den Vermietern bleibt es vorbehalten, die Gäste in die gleichwertigen Doppelhaushälften des Reethus oder in das Haus Rankwitz, Ausbau 1a, umzubuchen oder zu verlegen.

(3) Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ebenfalls ausgeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

8. PFLICHTEN DER VERMIETER
Die Vermieter verpflichten sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Carport, Sauna, das Inventar samt Außenanlagen) zum vertragsgemäßen Gebrauch im vereinbarten Mietzeitraum dem Gast zur Verfügung zu stellen.

9. PFLICHTEN DES MIETERS
(1) Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung oder den Vermietern anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung oder den Vermietern gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. 
(2) Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
(3) Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern und die Unterkunft ist besenrein zu übergeben. Die ausgehändigten Schlüssel sind wieder zurückzugeben.
(4) Die Hausordnung ist einzuhalten.

10. HAFTUNG
(1) Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für etwaige Abweichungen zu den Lichtbildern auf der Homepage oder in den Buchungsportalen haften die Vermieter nicht.
(2) Die Vermieter haften auf Schadensersatz wegen Mängeln der Mietsache und Verzugs mit der Beseitigung eines Mangels nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Das gilt nicht, soweit durch einen Mangel ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit des Mieters eintritt oder bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
(2) Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landes- oder ortsübliche Strom- und Wasserausfälle sowie Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Die Vermieter sind aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
(3) Eine Haftung der Vermieter für die Benutzung der bereitgestellten Spiel-, Sport-, Gartengeräte usw. ist ausgeschlossen.
(4) Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. 
(5) Die Vermieter haften nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. 
(6) Der Mieter haftet für sämtliche Beschädigungen der Mietsache einschließlich des Inventars, die der Mieter oder seine ihm zuzurechnenden beherbergten Gäste schuldhaft verursacht haben. Zudem haftet er beim Verlust der Schlüssel für die Ferienunterkunft für den dadurch entstandenen Schaden.

11. DATENSCHUTZ
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. 
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.  Im Übrigen wir auf die gesetzliche Bestimmung des § 306 BGB  verwiesen.
(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.
 

Stand: 09.06.2024

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